§01
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma S.O.F.A. GmbH und Ihrem Vertragspartner, genannt Auftraggeber.
§02
Sämtliche Leistungen und Angebote der S.O.F.A. GmbH für die Vermietung von Kunststoffschlittschuhbahnen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
§03
Die Angebote der S.O.F.A. GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch tatsächliche erbrachte Leistungen der S.O.F.A. GmbH zustande.
§04
Für Art und Umfang von der S.O.F.A. GmbH zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Berät die S.O.F.A. GmbH den Auftraggeber bei der Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Die Entscheidung über Leistung sowie deren Zweckmäßigkeit trifft jedoch letztendlich der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
§05
Nach schriftlicher Auftragserteilung wird umgehend eine Rechnung über 60% der Gesamtrechnung für die Miete der Schlittschuhbahn von der S.O.F.A. GmbH gestellt. Dieser Betrag ist sofort rein netto fällig. 40% des Gesamtbetrages muss vor dem Aufbau der Schlittschuhbahn bezahlt werden. Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber vor dem Veranstaltungsbeginn berechnet die S.O.F.A. GmbH 60% des vereinbarten Mietpreises. Bei einer Absage vor Ort, vor dem Aufbau der Schlittschuhbahn werden 90% des Mietpreises gestellt.
§06
Kann ein bestätigter Termin durch die S.O.F.A. GmbH nicht eingehalten werden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Der S.O.F.A. GmbH entstehen keine Kosten.
§07
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die S.O.F.A. GmbH nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber vor dem Veranstaltungsbeginn. Beanstandungen der Rechnung müssen der S.O.F.A. GmbH binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zugehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
§08
Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers.
§09
Bei Anlieferung und Aufbau der Kunststoffschlittschuhbahn hat der Auftraggeber die Bahn unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel und auf Anzahl der Schlittschuhpaare zu prüfen.
§10
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden durch die S.O.F.A. GmbH auf deren Internetseite für jeden Auftraggeber sichtlich abgebildet. Sollten nur einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§11
Der Gerichtsstand ist Plön für alle unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten zwischen der S.O.F.A. GmbH und dem Auftraggeber.